Institut für Erbrecht - Gutachten

Gutachten

Das Institut für Erbrecht bietet die Möglichkeit, über seinen wissenschaftlichen Beirat und einzelne Mitglieder Gutachten zu folgenden Bereichen zu erstellen:


Die Kosten für ein Gutachten richten sich jeweils nach der individuellen Ausgestaltung des Falles und sind mit dem jeweiligen empfohlenen Gutachter individuell zu vereinbaren.


Checkliste

Vermögenswerte / Urkunden / Unterlagen / Informationen

Hier können Sie die obengenannten Punkte als Checkliste herunterladen:

Veranstaltungen

Am 28. + 29. November 2023 veranstaltet das Institut für Erbrecht e.V. ein zweitägiges Webinar zum Thema: "Optimierung der Erbschaftsteuer nach dem Erbfall".

Gesetzliches Erbrecht

Das gesetzliche Erbrecht kommt immer dann zur Anwendung, wenn keine letztwillige Verfügung von Todes wegen getroffen wurde, wenn dies ausdrücklich verfügt wurde oder eine letztwillige Verfügung von Todes wegen unwirksam ist.

Jeder Nachlass geht also auf einen oder mehrere Erben über. Weitere Informationen finden Sie unter Gesetzliches Erbrecht

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