Im Erbfalle geht immer der komplette Nachlass auf den oder die Erben über, dies umfasst sowohl die Vermögenswerte wie auch die Verbindlichkeiten.
Der Erblasser (Testator) kann dabei frei entscheiden, ob er eine oder mehrere Personen als Erben einsetzt.
Wird nur eine Person als Alleinerbe eingesetzt, erhält diese den vollständigen Nachlass allein. Erben mehrere Personen, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Jeder Erbe ist zu einem Bruchteil am Nachlass beteiligt und erlangt das Alleineigentum an bestimmten Nachlassgegenständen erst im Wege der Nachlassauseinandersetzung, für die der Erblasser durch Teilungsanordnungen im Testament genaue Bestimmungen treffen kann. Hat der Erblasser keine Regelung zur Teilung des Nachlasses getroffen, obliegt es den beteiligten Erben darüber eine Auseinandersetzungsregelung zu treffen, was in der Praxis häufig zu Streit führt, da die beteiligten Erben meist verschiedene Interessen verfolgen.
Daneben kann der Erblasser bezüglich einzelner Vermögensgegenständen eine Regelung treffen, wonach eine Person einen bestimmten Gegenstand aus seinem Nachlass erhalten soll. Dies bezeichnet man als Vermächtnis. Diese begünstigte Person muss aber nicht auch Erbe sein. Zu beachten ist jedoch, dass dadurch das Eigentum mit dem Erbfall jedoch nicht direkt an den Vermächtnisnehmer übergeht. Der Gegenstand steht zunächst kraft Rechtsnachfolge den Erben als Eigentümer zu. Gegen diese hat dann der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an diesem Gegenstand.
Es wird damit ersichtlich, wie viel Streitpotential ein Erbfall in sich birgt. Es gibt Berechnungen, wonach bei Streitigkeiten über einen Nachlass bis zu 30 % der Erbmasse für die Auseinandersetzung über den Nachlass verloren gehen können. Dies zeigt wie wichtig eine professionelle Vermögensplanung zu Lebzeiten ist. Auch darf nicht übersehen werden, dass es auch darum geht Streit zwischen den nächsten Angehörigen zu vermeiden, denn solche Streitigkeiten führen meist zu unüberbrückbaren Differenzen, die ganze Familien entzweien können.
Vermögenswerte / Urkunden / Unterlagen / Informationen
Hier können Sie die obengenannten Punkte als Checkliste herunterladen:
Am 28. + 29. November 2023 veranstaltet das Institut für Erbrecht e.V. ein zweitägiges Webinar zum Thema: "Optimierung der Erbschaftsteuer nach dem Erbfall".
Das gesetzliche Erbrecht kommt immer dann zur Anwendung, wenn keine letztwillige Verfügung von Todes wegen getroffen wurde, wenn dies ausdrücklich verfügt wurde oder eine letztwillige Verfügung von Todes wegen unwirksam ist.
Jeder Nachlass geht also auf einen oder mehrere Erben über. Weitere Informationen finden Sie unter Gesetzliches Erbrecht