Der Beitrag erläutert zwei jüngere Urteile des Bundesfinanzhofs und damit die Frage, ob körperliche wie psychische Erkrankungen zwingende Gründe sind, die den Wegfall der Steuerbefreiung für das Familienheim verhindern.
Beitrag von Dr. Iring Christopeit, LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht
Bei allen aktuellen Immobilienübertragungen herrscht dringend Handlungsbedarf!
Aufgrund der sofortigen Umsetzung der Grundsteuerreform, wurden die Gutachterausschüsse angewiesen bereits zum 01.01.2022 neue Bodenrichtwerte festzusetzen!
Der zweijährige Turnus wird im Anschluss weitergeführt, so dass die darauffolgende Festsetzung zum 01.01.2024 erfolgt.
Beitrag von Rechtsanwältin Agnes Fischl-Obermayer, Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht | München
Das Finanzgericht München hatte sich in diesem Fall einmal wieder mit der steuerlichen Bewertung von Immobilien für die Erbschaft- und Schenkungssteuer zu beschäftigen.
Beitrag von Rechtsanwältin Agnes Fischl-Obermayer, Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht | München
Nicht selten wird der erbrechtliche Berater auch zur Frage der Steuerbefreiung des Familienheims Stellung nehmen müssen. Hierzu wird es notwendig sein, nicht nur die Kenntnis der gesetzlichen Voraussetzungen dieser Steuerbefreiung zu haben, sondern auch einen Überblick über die seither zahlreichen Rechtsprechungen zu haben.
Beitrag von Rechtsanwältin Agnes Fischl-Obermayer, Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht | München
Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, ob der Verzicht auf ein dringliches Wohnungsrecht zu einer Zuwendung führe und damit - in diesem Fall - ein Sozialhilfeträger einen Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers auf sich überleiten könnte.
Beitrag von Rechtsanwältin Agnes Fischl-Obermayer, Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht | München
Die enge wirtschaftliche Verbundenheit zwischen Deutschland und Frankreich sowie die Internationalisierung des privaten Anlegerverhaltens führt vermehrt zu grenzüberschreitenden Erbfällen. Gehört eine französische Immobilie zum Nachlassvermögen, sehen sich die Erben oftmals mit Fragen zum französischen Recht konfrontiert und benötigen Unterstützung beim Immobilienerwerb und -verkauf, aber auch in Einzelfragen wie beispielsweise zu den anfallenden Steuern, Notar- oder Maklergebühren. Nachstehender Beitrag soll Betroffenen eine zielgerechte Handhabe bei deutsch-französischen Erbfällen mit einer Frankreichimmobilie ermöglichen.
Folgen der Einschränkung der Steuerfreistellung des § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft) durch das JStG 2020
Die Entscheidung des OLG beschäftigt sich mit der bedeutsamen Frage, wie der Pflichtteilsschuldner mit der Situation umgehen muss, wenn er die Pflichtteilsansprüche erfüllen muss und noch keine abschließende Übersicht über die vorhandenen Verbindlichkeiten des Nachlasses hat.