Zurück zur Übersicht Volker H. Schulz
Rechtsanwalt und Notar a.D. - Fachanwalt für Erbrecht
Dem Erbrecht wird seit Menschengedenken besondere Aufmerksamkeit zu Teil. Es geht dabei um Geld, Macht, Reichtum, Familiengeschichte(n), manchmal auch um Verbrechen, Intrigen, psychologische Verwicklungen, Gerichtsverfahren, Leidenschaft, Hass, Versöhnung und Ehre.
Ich bin gerne bereit, Ihnen so schnell und effektiv wie möglich zur Seite zu stehen und die gebotene Hilfe zukommen zu lassen, sei es im Wege der Beratung, der Vertretung oder durch sonstige Beistandsleistungen.
In folgenden Konstellationen stehe ich Ihnen u. a. zur Verfügung: Erbrecht; Betreuungsrecht; Vormundschaftsrecht.
Werdegang
- Seit 07/2023 angeschlossen an die Kanzlei Langer & Tietz als Of Counsel
- Bis 2023 Rechtsanwalt und Notar in eigener Kanzlei
- Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Erbrecht der RA-Kammer Berlin (Vorsitzender)
- 2005 Fachanwalt für Erbrecht
- 1995 Bestellung zum Notar im Bezirk des Kammergerichts
- 1982 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- Referendariat beim Kammergericht zu Berlin
- Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität zu Berlin
- 1953 in Gelsenkirchen geboren
Fremdsprachen
Tätigkeitsschwerpunkte
- Erbrecht; Pflichtteilsrecht
- Testamentsgestaltung
- Lebzeitige Übertragung
- Vermögensnachfolge
- Vormundschafts-/Betreuungsrecht
- Erbauseinandersetzungen
Anschrift
Langer & Tietz
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Volker H. Schulz
Kurfürstendamm 234
10719 Berlin