Zurück zur ÜbersichtProfessor Dr. jur. Knut Werner Lange
Das Erbrecht stellt in seiner gesamten Breite – einschließlich seiner prozessualen und internationalen Bezüge – einen wichtigen Schwerpunkt der Forschungs- und Lehrtätigkeit von Prof. Lange dar. Dazu zählen Fragen der Erbeinsetzung durch Verfügung von Todes wegen, der Vermögenszuwendung unter Lebenden auf den Tod und von Todes wegen, des Pflichtteilsrechts, der Testamentsvollstreckung, aber auch der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und die Thematik der Nachlassbewertung. Weitere Forschungsaktivitäten betreffen Probleme der Nachlasssicherung oder des Erbnachweises im In- und Ausland. Europäische wie internationale Rechtsentwicklungen werden beobachtet. Eine Sonderkonstellation bildet dabei die Thematik der Unternehmensnachfolge, die der Lehrstuhl intensiv untersucht. Die Nachfolge stellt vor allem personalistisch strukturierte (Familien-)Unternehmen vor besondere Herausforderungen, die spezifische Fragestellungen aus den Bereichen des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts mit denjenigen der Psychologie und der Betriebswirtschaft enthalten. Stiftungen gewinnen in Deutschland zunehmende Bedeutung als Instrumente der Nachfolgegestaltung, sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen. Prof. Lange befasst sich regelmäßig mit stiftungsrechtlichen Fragestellungen, sei es zu selbstständigen oder zu unselbstständigen Stiftungen. Im Rahmen seiner stiftungsrechtlichen Arbeiten setzt er sich auch mit ökonomischen Erkenntnissen, etwa aus dem Bereich Governance oder zu Non-Profit-Organizations auseinander.
Tätigkeitsschwerpunkte
Prof. Lange hatte im Oktober 2008 an der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform des Erbrechts teilgenommen. Im September 2010 war er Referent auf dem 68. Deutschen Juristentag zum Gutachten von Frau Prof. Röthel zum Thema „Ist unser Erbrecht noch zeitgemäß?“. Im Dezember desselben Jahres wurde er zur Teilnahme am erweiterten Berichterstattergespräch des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder eingeladen. Seit 2013 ist er Gastprofessor am Wittener Institut für Familienunternehmen (WIFU) und seit 2016 Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Notarinstituts, Würzburg, Sektion Erbrecht. Seit dem Jahr 2018 ist Prof. Lange Mitglied des Landesausschusses für das Stiftungswesen des Freistaates Bayern.
Veröffentlichungen
Prof. Lange ist Mitherausgeber folgender Zeitschriften: Familienunternehmen und Strategie (FuS); Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb); Zeitschrift für das Stiftungs- und Vereinswesen (ZStV). Er ist zudem Mitglied des Beirats der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV). Prof. Lange ist Autor eines großen Lehrbuchs zum Erbrecht (Beck-Verlag) und Kommentator des Pflichtteilsrechts im Münchener Kommentar sowie des Testamentsvollstreckungsrechts im Kommentar von Bamberger/Roth/Hau/Poseck (BeckOK). Prof. Lange publiziert und referiert regelmäßig zu Erb- und stiftungsrechtlichen Fragen.
Anschrift
Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht (Zivilrecht 5)Professor Dr. jur. Knut Werner Lange
Universitätsstraße 30
95440 Bayreuth